Briefwahl wird immer beliebter

Ein Grund für die steigende Popularität der Briefwahl könnte unter anderem die mittlerweile abgeschaffte Begründungspflicht sein. Durch diese bürokratische Erleichterung wurde die Stimmabgabe vereinfacht.

Sie können sich schon jetzt für die CDU entscheiden und in Ruhe von zu Hause aus per Briefwahl abstimmen.

Den Antrag zur Briefwahl finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte, die ihnen von der Stadtverwaltung zugestellt wurde. Bei weiteren Fragen zur Briefwahl kontaktieren Sie uns einfach – wir helfen gerne!

Sie erhalten Ihre Briefwahlunterlagen zu den Öffnungszeiten des Rathauses.

Eine sofortige Wahlgelegenheit befindet sich im Foyer des Rathauses der Stadt Bürstadt:

Stimmenabgabe

Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Vertreter zu wählen sind, die er auf die Bewerber eines Wahlvorschlages oder unterschiedlicher Wahlvorschläge verteilen kann (panaschieren). Dabei kann er Bewerbern jeweils bis zu drei Stimmen geben (häufeln oder kumulieren).

Natürlich kann auch eine Liste als Ganzes markiert werden. Ohne weitere Markierungen erhält dann jeder Listenkandidat eine Stimme. Wird ein Listenkandidat gestrichen, erhält er keine Stimme von der Liste.

Bei der Auswertung werden zuerst alle Stimmen an die gewählten Personen zugeteilt, erst dann werden die Stimmen an die markierte Liste auf deren Kandidaten in der Reihenfolge des Listenplatzes verteilt. Gestrichene Kandidaten bleiben dabei unberücksichtigt.

Sie haben

  • für die Wahl zum Ortsbeirat in Riedrode             7 Stimmen
  • für die Wahl zum Ortsbeirat in Bobstadt             9 Stimmen
  • für die Wahl zum Stadtparlament in Bürstadt  31 Stimmen
  • für die Wahl zum Kreistag Bergstraße                71 Stimmen

Sie können wählen wie bisher.

Kreuzen Sie einfach Ihre Partei an. Am besten CDU!

In diesem Fall erhalten alle Kandidaten der angekreuzten Liste eine Stimme.

Wahl 2021 – Fünf Regeln für die Stimmabgabe