Die CDU unterstütz die Änderung der Modalitäten zur Eintragung einer Grundschuld, damit die TG Bobstadt den Umbau ihres Vereinsheimes fortsetzen kann. Mit diesem Beschluss wird dem Verein ermöglicht, die 110.000,- Euro an Mehrkosten durch einen Anschlusskredit zu finanzieren.
Die städtischen Gremien hatten bereits im Magistrat und im vorbereitenden Haupt- und Finanzausschuss übereinstimmende ihre Bereitschaft signalisiert, die Zustimmung zum Eintrag einer weiteren Grundschuld in Höhe von 110.000 Euro auf das Erbbaugrundstück in der Gemarkung Bobstadt zu erteilen.
Die CDU befürwortet auch eine Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Bürstadt, um von diesem Einzelfall hergeleitet, eine grundsätzlich praktikable Lösung für künftige Grundschulbestellungen zu finden.
Dass die CDU insbesondere die Vereine unterstützt, die eigenes Eigentum schaffen, unterhalten und pflegen, lässt sich auch anhand der aktuellen Beantragung von CDU und FDP für einen finanziellen Ausgleich für die Vereine, die als Eigentümer künftig jährlich zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden.
Dass das erfolgreiche Vereinsengagement der TG Bobstadt anerkannt wird, lässt sich auch daran bemessen, dass durch die Vermittlung des Landtagsabgeordneten Alexander Bauer (CDU) die Jazz- und Modern Dance Formation der TG für die Teilnahme an den Weltmeisterschaften 2017 und 2018 eine finanzielle Förderung durch das Hessische Innenministerium erhalten hat.
Wir freuen uns auf ein modernes Vereins- und Sportgelände in Bobstadt und auf ein für den Stadtteil Bobstadt wichtiges Angebot einer Vereinsgaststätte. Wer die Baustelle und die zahlreich anfallenden Arbeiten an dem neuen Vereinsheim kennt, der muss sich auch bei dem großen ehrenamtlichen Engagement der TG-Vereinsmitglieder bedanken.
Bedauerlicherweise konnte die für die Vereinsführung auch persönlich bedeutsame städtische Zustimmung zur Ausweitung der Grundschuld nicht wie geplant in der Dezember Sitzung erfolgen, da aufgrund der langen Sitzungsdauer nicht alle Tageordnungspunkte beraten werden konnten. Wir sind der Auffassung, dass die Behandlung aller vorgesehenen Punkte bei einer besseren Rededisziplin und einer strikten Anwendung der Geschäftsordnung, insbesondere bei Zweitrednern, durchaus in dem vorgesehenen Zeitrahmen hätte erfolgen können. Aber auch die einberufene Zusatzsitzung am 3.1.2019 belegt ein im Bedarfsfall flexibles und der Sache dienliches Agieren der politischen Akteure.
Aba 01/2019