CDU und FDP wollen Steuer für Wettbüros einführen

Eindämmung der Spielwetten und Suchtprävention sollen stärker in den Fokus

„Zahlreiche Kommunen haben mittlerweile die Einführung einer Wettaufwandsteuer im Stadtgebiet beschlossen und eine entsprechende Satzung erarbeitet. Grundlage der Satzung ist ein Musterentwurf des Hessischen Städtetages. Juristische Prüfungen kamen zu dem Ergebnis, dass einer Einführung einer solchen Steuer nichts im Wege steht“, erläutert CDU-Fraktionsvorsitzender Jürgen Eberle die neue Initiative der Koalition.

Nach den Empfehlungen des Bundesverwaltungsgerichts kann künftig der Wetteinsatz bei Sportwetten in den Wettbüros im Stadtgebiet besteuert werden. Besonders beliebt sind dort Fußball- oder Pferdewetten. Je Wetteinsatz fallen 3 Prozent Steuer an. Ein Steuersatz in dieser Höhe wird nach Datenerhebungen des Deutschen Städtetages allgemein als angemessen bewertet; die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Wettbetreiber werde dadurch nicht gefährdet. Die Wettaufwandsteuer ist eine indirekte Steuer, weil sie von den Betreibern der Wettbüros erhoben, aber auf die Wettenden kalkulatorisch abgewälzt werden kann.

„Die Einführung einer Wettaufwandsteuer ist auch ein präventives Lenkungsmittel, dass dabei hilft, die die Spielsucht zu bekämpfen. Studien belegen, dass das Suchtpotential besonders hoch ist, wenn in Wettbüros die Sportereignisse, auf die Wetten abgeschlossen werden, auf Bildschirmen mitverfolgt werden können“, erläutert FDP-Fraktionschef Burkhard Vetter.

Um dem Thema Gesundheits- und Suchtprävention insgesamt einen höheren Stellenwert einzuräumen, wollen CDU und FDP im kommenden städtischen Haushalt auch konkrete Mittel einplanen. Bis dahin soll gemäß der vorgelegten Beschlussempfehlung die Möglichkeit der Einführung einer Wettaufwandsteuer für das Stadtgebiet auf seine Praktikabilität geprüft und zur weiteren Beratung ein Vorschlag zu Umsetzung vorgelegt werden, so die Mitteilung von CDU und FDP.

Aba 08/2018