Kindergartengebührenbefreiung zum 1. August im Blick

CDU und FDP wollen die Vorteile des Gesetzes zur Kita-Beitragsbefreiung in Bürstadt umsetzen

Die schwarz-grüne Landesregierung will die Kinderbetreuung in Hessen reformieren. So ist geplant, ab August alle drei Kindergartenjahre für sechs Stunden am Tag beitragsfrei zu stellen – und nicht, wie bisher, nur das dritte Kita-Jahr für fünf Stunden täglich. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich Ende April vom Landtag verabschiedet.

Schon jetzt wollen CDU und FDP die städtische Gebührensatzung überarbeitet wissen. Damit wollen die Koalitionäre sicherstellen, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes „dessen Vorteile auch in der Stadt Bürstadt realisiert werden können“. Mit Blick auf die Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft, die vor einer Umsetzung zwingend miteinbezogen werden müssen, gelte es noch einige Abstimmungen zu leisten, verweist FDP-Fraktionschef Burkhard Vetter auf die mit dem Antrag ebenfalls angestoßenen Beratungen im Kindergartenbeirat der Stadt Bürstadt. Auf Initiative von CDU und FDP hat dort seit vergangenem Jahr auch der stadtweite Elternbeirat für alle Einrichtungen einen Sitz und Mitspracherecht. Darüber hinaus werde eine neue Gebührensatzung ohnehin Thema in allen Gremien der Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen.

Landtagsabgeordneter Alexander Bauer (CDU) erläutert indes bereits die Vorteile. In Hessen ist das letzte Kindergartenjahr bereits seit dem Jahr 2007 für fünf Stunden beitragsfrei. Mit dem neuen Gesetz können Eltern noch mehr profitieren: Mit finanzieller Unterstützung des Landes können die Gemeinden ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 auch das erste und zweite Kindergartenjahr für sechs Stunden am Tag beitragsfrei stellen und das dritte Kindergartenjahr dann von fünf auf sechs Stunden täglich. Im Rahmen einer täglichen Betreuungszeit von bis zu sechs Stunden müssen Eltern also dann keine Gebühren mehr zahlen. „Das wäre für drei Jahre eine Entlastung von bis zu 5.000 Euro“, so Bauer.
Neben der finanziellen Entlastung von Familien würde aber auch die Qualität in den Kindergärten weiter verbessert. Das Land zahle aktuell neben einer Reihe anderer Zuwendungen eine Qualitätspauschale pro Kind von 100 Euro. Diese steigt nach den Gesetzesplanungen aus Wiesbaden bis zum Jahr 2020 auf 300 Euro an. Mit diesen Mitteln könnten die Träger der Kindergärten weiter in die Qualität ihrer Einrichtung und Betreuung investieren: Fachkraftstunden, Arbeitsmaterialien, Ausbildung/Fortbildung, mehr Zeit für Gespräche und Zusammenarbeit mit Eltern und Familien. Dadurch steigt die Qualität der Kindergärten und gleichzeitig die Qualität der Kinderbetreuung. „Das Land Hessen stellt für die Gebührenbefreiung in seinem Doppelhaushalt 2018/19 rund 440 Millionen bereit und investiert in den kommenden Jahren schrittweise Mittel bis zu einer Höhe von jährlich rund 75 Millionen Euro für die Qualitätspauschalen“, informiert der Abgeordnete.

Übrigens werde auch weiterhin in den Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen investiert. Mit dem Investitionsprogramm des Bundes 2017 bis 2020 stehen für Hessen nochmals rund 86 Millionen Euro bereit. Diese Mittel können erstmals auch für den Ausbau der Betreuungskapazitäten in Kindergärten eingesetzt werden, so die Mitteilung von Alexander Bauer.

Aba 03/2018