Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Freien Wähler wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 15. Dezember die Entscheidung über den Haushalt 2022 ins nächste Jahr vertagt. Damit steht Bürstadt ab 1. Januar 2022 vorläufig ohne eingereichten Haushalt da. Dieser Umstand beschränkt massiv den Handlungsspielraum der Verwaltung, denn bis zur behördlichen Genehmigung des Zahlenwerks können haushaltsrelevante Beschlüsse, Ausschreibungen und Auftragsvergaben nicht umgesetzt werden. Es droht Stillstand!
Die CDU Fraktion beklagt, dass im vorbereitenden Haupt- und Finanzausschuss bis auf die von der SPD beantragte Minderung der Sach- und Dienstleistungen keine Änderungsanträge zum Haushalt gestellt wurden. Außerdem wurde der vom Magistrat eingebrachte Budgetplan auch von den jeweiligen Ortsbeiräten beraten und unverändert angenommen. Deshalb stimmten wir gegen eine Verschiebung des Haushaltsbeschlusses. Bedauerlicherweise wurde auch unser Kompromissvorschlag, dass die Einarbeitung von Änderungsanträgen auch durch eine Anpassung im Rahmen eines Nachtragshaushaltes geregelt werden könne, nicht aufgegriffen. Jetzt soll auf Antrag von FW, SPD und Grünen die Stadtverordnetenversammlung im Januar in einer Sondersitzung zu einer erneuten Haushaltsberatung zusammenkommen.
Dass in der Debatte rechtliche Zuständigkeiten, politische Gepflogenheiten und der von den neuen Mehrheitsverhältnissen direkt nach der Kommunalwahl versprochene neue Politikstil, geprägt durch Respekt, Transparenz und Vertrauen, keine Rolle spielten, passte aus unserer Sicht nicht in das Bild und verdeutlicht das aktuelle politische Handeln von SPD, Grünen und bedauerlicherweise auch der Freien Wähler.
Ausdrücklich distanziert sich die Partei vom Umgang des Stadtverordnetenvorstehers Franz Siegl (SPD) mit Bürgermeisterin Barbara Schader (CDU). Diesen aus unserer Sicht respektlose Umgang mit diesem Amt im Rahmen einer solch wichtigen und zukunftsweisenden Debatte halten wir weder für politisch korrekt noch zielführend, geschweige denn dem versprochenen Politikstil entsprechend. Auf Grundlage der Hessischen Gemeindeordnung stehe der Bürgermeisterin zu allen Beratungsgegenständen ein Rederecht zu, von dem sie jederzeit Gebrauch machen könne.
Wir vermissen eine neutrale Amtsführung! Der Stadtverordnetenvorsteher hat sich zurechtweisende Kompetenzen angemaßt und sich dabei auch mehrfach im Ton gegenüber der von der Bevölkerung direkt gewählten Bürgermeisterin vergriffen. Vielmehr drängte sich der Eindruck auf, dass die Sitzungsleitung überfordert ist und der Sachpolitik nicht dienliche Machtspiele das Handeln bestimmen.
Wir werden die gefassten Beschlüsse einer rechtlichen Prüfung zuführen, eine Klarstellung der jeweiligen rechtlichen Kompetenzen und Zuständigkeiten einfordern und den „neuen Politikstil“ in einer gemeinsamen Aussprache im Ältestenrat zum Thema machen.
Jke 12/2021
