CDU und FDP stoßen Bewerbung um Zuschüsse an
In einem gemeinsamen Antrag von CDU und FDP bitten die Koalitionäre die Stadtverwaltung zu prüfen, ob zur Realisierung des Breitbandausbaus in Bürstadt und seinen Stadtteilen ein aktuelles Bundesprogramm in Anspruch genommen werden kann. „Wir müssen in diesem wichtigen Thema der Unterversorgung endlich einen Schritt voran kommen“, findet CDU- Fraktionsvize und Bauausschussvorsitzender Jürgen Eberle. „Es ist eine Schande, dass die privatwirtschaftlichen Internetanbieter nicht von sich aus alle Gebiete versorgen, sondern kommunale Zuschüsse erwarten“, so sein FDP-Kollege Burkhard Vetter. „Damit die Stadt nicht zu viel eigenes Geld in die Hand nehmen muss, sollen Fördertöpfe angezapft werden“, so Jürgen Eberle zur gemeinsamen Initiative von Christdemokraten und Liberalen im Stadtparlament.
Im Rahmen der Breitbandstrategie der Bundesregierung wird angestrebt, eine flächendeckende Versorgung des Landes mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und damit den schnellen Aufbau von Netzen der nächsten Generation – Next Generation Access (NGA)-Netzen – als wichtige Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum und steigen-den Wohlstand zu gewährleisten.
Die Bundesregierung unterstützt den Breitbandausbau mit 2,7 Milliarden Euro. Bis 2018 soll es in ganz Deutschland schnelles Internet mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde geben. Das Geld soll gezielt in Regionen fließen, in denen sich der Netzausbau privatwirtschaftlich nicht rechnet. Auch in unserer Gemarkung gibt es Gebiete, welche von privaten Betreibern nicht ausreichend versorgt werden und wo sich ein Ausbau offensichtlich wirtschaftlich nicht rentiert.
Eckpunkte der Förderrichtlinie sind:
Zuwendungsempfänger: Die Projektförderung richtet sich an Kommunen und Landkreise in unterversorgten Gebieten. Diese initiieren die Ausbauprojekte, stellen die Anträge im Förderverfahren und koordinieren die Projekte vor Ort.
Fördermodelle: Das Betreibermodell versetzt Kommunen in die Lage, eigene Netzinfrastrukturen wie zum Beispiel Glasfaserstrecken zu bauen und an die Netzbetreiber zu verpachten. Mit dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell schließt die Kommune die Wirtschaftlichkeitslücke eines privaten Netzbetreibers, der in einem wirtschaftlich unattraktiven Gebiet ein Breitbandnetz errichtet.
Fördersummen: Der Förderzuschuss des Bundes beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten – in besonders wirtschaftsschwachen Gebieten sogar bis zu 70 Prozent. Der maximale Zuschuss für ein Projekt liegt bei 15 Millionen Euro. Eine Kombination mit Förderprogrammen der Bundesländer ist möglich.
Projektbewertung: Die Fördermittel sollen in Regionen zum Einsatz kommen, die sie besonders dringend benötigen. Daher werden alle Projekte nach einem Punktesystem bewertet, das die Grundlage für die Förderentscheidung bildet. Je mehr Punkte ein Projekt erhält, desto mehr Geld gibt es vom Staat.
Aba 11/2015
