CDU und FDP beantragen Sanierungskonzept für alle Wartehäuschen
Haltestellen tragen mit ihrer Lage, dem Erscheinungsbild, dem Umfang und der Qualität der Ausstattung wesentlich zur Gestaltung des Straßenraumes, des Stadtbildes und zur Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bei. Moderne Haltestellen verbessern das Image des ÖPNV und steigern die Attraktivität des Gesamtsystems. Sie sind barrierefrei zu gestalten, um mobilitätsbehinderten Menschen die eigenständige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Sinne des Leitziels „Mobilität für Alle“ zu ermöglichen.
Der barrierefreie Umbau und Neubau von Haltestellen ist eines der wichtigsten Themen, wenn es um die Schaffung einer „barrierefreien Mobilität im ÖPNV“ geht. So bietet der überwiegende Teil der Verkehrsunternehmen seinen Fahrgästen zwar bereits Niederflurfahrzeuge an, jedoch stellen nur wenige Kommunen bislang auch entsprechend niederflurangepasste erhöhte Borde bzw. barrierefreie Haltestellen zur Verfügung.
„Gerade die Haltestellengestaltung ist ein wichtiger Aspekt, denn hier macht der Bestand gegenüber dem Neubau den Hauptanteil aus. Häufig ist eine Nachrüstung notwendig. Und diese Nachrüstung bietet auch die Chance, die ‚Visitenkarte des ÖPNV‘ modern und kundenfreundlich neu zu gestalten“, so CDU-Fraktionschef Jürgen Eberle.
Christdemokraten und Liberale wolle mit einem gemeinsamen Antrag das Thema aufgreifen und bitten die Verwaltung „die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen in Bürstadt, Bobstadt und Riedode konzeptionelle anzugehen, Fördermöglichkeiten prüfen und auszuschöpfen und dann eine schrittwiese Umsetzung anzugehen“, erläutert FDP-Fraktionsvorsitzender Burkhard Vetter (FDP) die aktuelle Initiative.
Landtagsabgeordneter Alexander Bauer informiert hierzu, dass das Land Hessen im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung den Neu- und Umbau von Haltestellen sowie die Verbesserung der Haltestellenausstattung fördert. Folgende Einrichtungselemente werden in Hessen als Standardausstattung einer Haltestelle angesehen und sind förderfähig: Fahrgastunterstände, Sitzgelegenheiten, Haltestellenschild, Informations- und Fahrplantafeln, Beleuchtung mit Netzanschluss oder Solarbetrieb, Abfallbehälter, Fahrkartenautomaten und überdachte Fahrradstellplätze.
Aba 11/2016
