Bürstadt profitiert vom Kommunalen Finanzausgleich 2016

„Der Kommunale Finanzausgleich (KFA) in Hessen wurde im Juli dieses Jahres gesetzlich neu geordnet. Dabei orientierte man sich eins zu eins am Urteil des Staatsgerichtshofes, dessen Vorgaben unter enger Einbindung der kommunalen Familie konsequent umgesetzt wurde. Die KFA-Mittel kommen zukünftig noch bedarfsgerechter bei den Kommunen an, wodurch eine angemessene Finanzausstattung aller hessischen Kommunen ermöglicht wird und finanzschwache Kommunen eine Stärkung erfahren. Sowohl die eigenen Einnahmen der jeweiligen Kommunen als auch der für sie ermittelte Bedarf wird der Ermittlung der KFA-Zuweisung zugrunde gelegt. Mit Vorlage der Orientierungsdaten für den Kommunalen Finanzausgleich 2016 lässt sich sagen, dass Bürstadt von der Neuregelung profitieren wird. Bürstadt erhält als Schlüsselzuweisung vom Land 7,39 Mio. Euro. Dies sind über 1,69 Mio. Euro mehr, als es nach dem alten Berechnungsverfahren gewesen wäre.

Die Neuordnung des KFA schafft für die hessischen Kommunen und damit auch für Bürstadt wesentliche Strukturelle Verbesserungen. Der KFA garantiert zukünftig eine finanzielle Mindestausstattung der Stadt, die unabhängig von der Konjunkturentwicklung und der Finanzkraft des Landes ist. Das Risiko konjunktureller Schwankungen trägt im Wesentlichen das Land. Ein weiterer Vorteil des neuen KFA ist der durch den Wegfall bestimmter Zweckbindungen steigende Anteil der KFA-Mittel, über die die Landkreise, Städte und Gemeinden frei entscheiden können. Dies stärkt die kommunale Selbstverwaltung. Mit insgesamt über 4,3 Mrd. Euro befindet sich der KFA 2016 auf einem Rekordniveau. 2010 waren es noch 2,8 Mrd. Euro. “, teilt der Landtagsabgeordnete Alexander Bauer (CDU) mit.

Aba 10/2015